Deutschland nähert sich dem Zwang zur experimentellen prophylaktischen Gentherapie

Die sogenannte Impfung ist ein neues experimentelles Verfahren. Beim Thema Gentechnologie steht immer die Frage der Eigentumsrechte im Raum. Hier im Besodneren ob das Eigentumsrecht am Körper sich auf den Patentrechteinhaber der Gentherapie überträgt. Wir kennen dies bereits aus der Saatgutverordnung. Diesen Umstand zu klären, trägt das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes scheinbar Rechnung.

Das neue Gesetz hebelt unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Diese beiden Rechte garantierten den Bürgern in Deutschland Schutz vor der Regierung und Missbrauch, wie er im 3.Reich und der DDR stattfand. Ziel war es die Einheit von Körper, Seele und daran gebundenen Besitz, intakt zu erhalten.

Die jetzige Änderung hebelt zudem den Föderalismus als Schutzmechanismus vor Rechts-Übergriffen aus. Es scheint fast so als nehme man bewusst Gesetzesvorlagen des 3.Reichs oder der DDR und gibt ihnen einen neuen Anstrich. Überholen, anstatt einzuholen ist das klar erkennbare Motto.

Um dies bei der Gesetzeslesung zu verschleiern, werden Nebelkerzen gezündet. So lautet die Begründung für das Aufhebens des Anspruchs auf körperliche Unversehrtheit, dass eine Notwendigkeit zum invasiven PCR-Tests besteht. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung wird die Notwendigkeit Partys zu verhindern, angeführt.

Im Ersteren Fall wäre eine Quarantänemassnahme ebenfalls ausreichend, bzw. gibt es mittlerweile weniger umstrittene und weniger invasive Testverfahren. Das neue Gesetz zielt somit ausschliesslich darauf ab, den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu zerstören. Beim zweiten Punkt, der Unverletzlichkeit der Wohnung, könnte z.B. eine Observation mit anschliessender Strafe angemessener sein. Das Eindringen in Wohnungen ohne richterliche Erlaubnis stellt den ultimativen Durchgriff eines Unrechtsstates dar. In der DDR häufig genutzt, um einzuschüchtern, zu zersetzen und zu überwachen. Ziel dieser Massnahme ist also den Polizeiapparat, jederzeit alles tun und lassen zu können, was er will. Es ist eine Massnahme, die man durchaus als Widerstandsbrecher bezeichnen kann. Dies ist die Grundlage jeder guten Diktatur.

Prophylaktische Polizeimassnahmen auf Verdacht kennen Europäer bisher nur aus Filmen. Sie werden mit diesem neuen Gesetz Realität.

Das Problem dabei ist, dass die Verhältnismässigkeit dauerhaft ausgehebelt wird und die Grundlage vieler noch nicht definierter Handlungsstränge werden wird. Ist nicht in der Konsequenz sind Bürger jederzeit und überall zu überwachen? Ist nicht jede Art von Zwang anzuwenden und damit gerechtfertigt und legitimiert? Erst schiessen, dann fragen, so lautet der Slogan, der scheinbar dahintersteht. Man schafft einen Erstfall, der zur allgemeingültigen Handlungsgrundlage wird. Im Amerikanischen nennt man das "Precedence."

In der Summe wird jede Art von Gewaltmassnahmen gegen das Individuum grundsätzlich legitimiert. Am Anfang wird man noch zurückhaltend sein. Doch wer garantiert das auf lange Sicht? Ein Rechtsanspruch ergibt sich nur noch vor dem Verfassungsgericht. Dessen Präsident hat wiederholt medienwirksam bereits Stellung genommen. Es hat den Anschein, als sei von dort wohl keine unbefangene Abhilfe zu erwarten.

Mit dem Auslöschen (Einschränken) des Rechts auf körperliche Unversehrtheit wird aber auch automatisch der Zwang zur Prophylaxe für jeden - und nicht nur für Risikogruppen - vorbereitend legitimiert. Sogenannte Zwangsimpfungen oder Berufs- Reise und andere Verbote sind damit möglich, und werden kommen. Vielleicht wird es noch hierzu weitere Ergänzungen benötigen, um die rechtliche Lage zu klären, doch de-facto sind viele Verbote schon da, aber noch mit Ausnahmen, die die Verwaltungsgerichte geschaffen haben.

Die Vielzahl der lästigen Gerichtsurteile, die die Grundrechte des Bürgers stützten und den Exekutivtruppen Einhalt geboten, werden dann praktisch mit einem Federstrich weggewischt worden sein. Danach kann es nur noch eine Richtung geben und die heisst Zwang. Die Militarisierung und das unverhältnismässige Vorgehen der Polizei war bereits bei vielen der vergangenen Demonstrationen gut zu erkennen. Auch sie wird nun weiter vorangetrieben werden.

Es stellt sich folgende Frage: Da durch diese Rechtsänderung das Recht am eigenen Körper vollständig aufgehoben wird, findet in der Praxis eine Rechteübertragung vom Individuum auf die Gesellschaft bzw. den Hersteller des Therapeutikums statt? Denn dieser hält die Patente an dem Genmaterial. Das Gesetz postuliert ja De-facto eine Auflösung des Rechtsanspruch des alten Besitzers. Dies bleibt sicher eine spannende Frage, die noch Generationen von Juristen beschäftigen wird. Sollte unsere Vermutung stimmen, dann ist das neue Infektionsschutzgesetz eine absolute Notwendigkeit, da nur so die unsichere rechtliche Lage zum Eigentumsübertrag geklärt werden kann.

Sollte rechtliche Klarheit darüber bestehen, so benötigt es auf jeden Fall ein Zertifikat und Register, um diesen Eigentumsübertrag dokumentieren.

 

(Dies ist nur eine Meinung als Diskussionsgrundlage zu den derzeit stattfindenden politischen Abläufen und stellt in keinem Fall eine juristische Bewertung der Situation dar.)